Der Preis pro kWh ist an den stündlichen PUN-Index der GME gekoppelt. Dabei werden die Energiekosten Stunde für Stunde mit dem tatsächlichen Verbrauch der jeweiligen Stunde multipliziert. Sollten die Verbrauchsdaten nicht auf stündlicher Basis vorliegen, wird der Verbrauch auf Grundlage des monatlichen (einheitlichen) PUN-Indexes der GME abgerechnet.
Auf den Verbrauch, erhöht um die Netzverluste, wird zudem das Entgelt zur Deckung der Kosten für den Dispatching-Dienst und den Kapazitätsmarkt erhoben, wie in Beschluss 386/2025/R/com festgelegt. Zu Lasten des Kunden gehen die Beträge für Übertragungs-/Transportdienste, Verteilung und Messung, die UC3-Ausgleichskomponente zur Deckung von Ungleichgewichten in den Systemen zum Ausgleich der Stromtransportkosten in den Übertragungs- und Verteilungsnetzen sowie der Integrationsmechanismen, und die UC6-Qualitätskomponente zur teilweisen Deckung der Kosten des Anreizsystems für Netzbetreiber für Maßnahmen zur Verbesserung der Servicequalität.
Diese Gebühren werden in der von der Behörde gemäß TIT und TIME festgelegten und veröffentlichten Höhe erhoben. Der Kunde trägt zudem die Entgelte zur Deckung der Kosten für Tätigkeiten von allgemeinem Interesse für das Stromsystem, die in der von der Behörde gemäß TIPPI festgelegten und veröffentlichten Höhe angewendet werden. Die allgemeinen Systemgebühren umfassen die Tarifkomponenten „ASOS“ und „ARIM“.

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