Ein ansässiger Haushaltskunde nutzt die Energie an seinem Hauptwohnsitz, also an seiner Meldeadresse. Ein nicht-ansässiger Haushaltskunde hingegen nutzt die Energie in Nebenwohnsitzen, wie beispielsweise Zweitwohnungen oder Mietobjekten. Nicht-ansässigen Haushaltsendkunden wird die RAI-Rundfunkgebühr (Canone TV) nicht in Rechnung gestellt.
RECHNUNGSBESTANDTEILE, DIE VOM WOHNSITZ ABHÄNGEN
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Spesa per la tariffa per l’uso della rete elettrica: copre i costi di consegna dell’energia e la gestione del collegamento. I non residenti pagano una quota fissa più alta perché i costi sono distribuiti in modo diverso, presumendo un utilizzo meno costante nelle seconde case;
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Entgelte für die Netznutzung:
Diese decken die Kosten für die Energielieferung und die Verwaltung des Netzanschlusses ab.
Nicht-Ansässige zahlen einen höheren Fixbetrag, da die Kosten unter der Annahme einer geringeren Nutzungsintensität in Zweitwohnungen anders verteilt werden. -
Steuern und Abgaben: Für Haushaltsanschlüsse beträgt die Mehrwertsteuer 10 %, und die Verbrauchssteuern sind für Ansässige wie Nicht-Ansässige identisch.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass für Ansässige (Residenti) der Fixkostenanteil der allgemeinen Systemgebühren entfällt, während dieser für Nicht-Ansässige berechnet wird.
Darüber hinaus fallen auch einige feste Netzgebühren für Nicht-Ansässige höher aus.