Stromtarife für Ansässige und Nicht-Ansässige: Wo liegen die Unterschiede?

Ein ansässiger Haushaltskunde nutzt die Energie an seinem Hauptwohnsitz, also an seiner Meldeadresse. Ein nicht-ansässiger Haushaltskunde hingegen nutzt die Energie in Nebenwohnsitzen, wie beispielsweise Zweitwohnungen oder Mietobjekten. Nicht-ansässigen Haushaltsendkunden wird die RAI-Rundfunkgebühr (Canone TV) nicht in Rechnung gestellt.

RECHNUNGSBESTANDTEILE, DIE VOM WOHNSITZ ABHÄNGEN

  • Spesa per la tariffa per l’uso della rete elettrica: copre i costi di consegna dell’energia e la gestione del collegamento. I non residenti pagano una quota fissa più alta perché i costi sono distribuiti in modo diverso, presumendo un utilizzo meno costante nelle seconde case;

  • Entgelte für die Netznutzung:
    Diese decken die Kosten für die Energielieferung und die Verwaltung des Netzanschlusses ab.
    Nicht-Ansässige zahlen einen höheren Fixbetrag, da die Kosten unter der Annahme einer geringeren Nutzungsintensität in Zweitwohnungen anders verteilt werden.

  • Steuern und Abgaben: Für Haushaltsanschlüsse beträgt die Mehrwertsteuer 10 %, und die Verbrauchssteuern sind für Ansässige wie Nicht-Ansässige identisch.
    Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass für Ansässige (Residenti) der Fixkostenanteil der allgemeinen Systemgebühren entfällt, während dieser für Nicht-Ansässige berechnet wird.
    Darüber hinaus fallen auch einige feste Netzgebühren für Nicht-Ansässige höher aus.

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