Jeder, der – auch nur gelegentlich – Erdgas oder eine andere Gasart nutzt, die über städtische Verteilungsnetze oder Transportnetze bereitgestellt wird, profitiert automatisch von einem Versicherungsschutz gegen Gasunfälle. Dies ist im Beschluss 85/2024/R/gas der staatlichen Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) geregelt.
Der Versicherungsschutz gilt für das gesamte italienische Staatsgebiet.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
Endkunden von Erdgas, bei denen es sich nicht um Haushaltskunden oder Wohngemeinschaften (Kondominien) handelt und deren Gaszähler eine höhere Klasse als G25 aufweist (die Zählerklasse ist auf der Rechnung angegeben);
Verbraucher, die Erdgas als Kraftstoff für Kraftfahrzeuge nutzen (Erdgasfahrzeuge).
Die Garantieleistungen umfassen:
die Haftpflicht gegenüber Dritten (Haftpflichtversicherung);
· Bränden;
· Unfällen.
Die Garantie greift bei Vorfällen, die ihren Ursprung in Anlagen und Geräten hinter dem Gasübergabepunkt, also hinter dem Gaszähler, haben.
Die Versicherung wird vom Italienischen Gaskomitee (CIG) im Namen der Endkunden abgeschlossen.
Für weitere Details zum Versicherungsschutz und zu den Formularen für die Schadensmeldung können Sie die Verbraucherzentrale für Energie und Umwelt (Sportello per il consumatore) unter folgender gebührenfreier Hotline kontaktieren: 800.166.654. Oder lesen Sie die auf der Website www.arera.it beschriebenen Verfahren durch. www.arera.it.