Der Preis pro kWh ist an den stündlichen PUN-Index GME gekoppelt, wobei der stündliche Energiekostenpreis mit dem stündlichen Verbrauch multipliziert wird. Sind keine stündlichen Verbrauchsdaten verfügbar, wird der Verbrauch anhand des einstündigen PUN-Index GME berechnet.
Der Verbrauch zuzüglich Netzverluste unterliegt einer Gebühr zur Deckung der Kosten für die Netzleitstelle und den Kapazitätsmarkt gemäß Entschließung 386/2025/R/com. Die Kunden tragen die Kosten für Übertragung/Transport, Verteilung und Messdienstleistungen, die Ausgleichskomponente UC3 zur Deckung von Ungleichgewichten in den Ausgleichssystemen für Stromtransportkosten in den Übertragungs- und Verteilungsnetzen sowie Integrationsmechanismen und die Qualitätskomponente UC6 zur Deckung eines Teils der Kosten des Anreizsystems für Unternehmen, die die Übertragungs- und Verteilungsnetze betreiben, für Maßnahmen zur Verbesserung der Servicequalität.
Diese Gebühren werden gemäß den von der Behörde gemäß TIT und TIME festgelegten und von dieser veröffentlichten Sätzen erhoben. Der Kunde trägt die Kosten für Aktivitäten von allgemeinem Interesse für das Stromsystem, die gemäß den von der Behörde gemäß TIPPI festgelegten und von dieser veröffentlichten Sätzen erhoben werden. Die allgemeinen Systemgebühren umfassen die Tarifkomponenten „ASOS“ und „ARIM“.

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