Die ARERA hat den Beschluss 3/2026/R/com veröffentlicht, der die im Haushaltsgesetz 2026 vorgesehenen Bestimmungen umsetzt und die Tarifvergünstigungen bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Dies gilt für Anschlüsse in den sogenannten „roten Zonen“ sowie für Immobilien in Mittelitalien und den Gemeinden Casamicciola Terme, Lacco Ameno und Forio, die von den Erdbeben 2016 und 2017 betroffen waren und bis zum 30. April 2021 für unbewohnbar erklärt wurden.
ERDBEBEN AUF ISCHIA VOM 21. AUGUST 2017
Nach der Veröffentlichung des Beschlusses 3/2026/R/com wurden die Tarifvergünstigungen, die von der Behörde (gemäß Beschluss 429/2020/R/com) für Eigentümer von Anschlüssen in unbewohnbaren Gebäuden in Casamicciola Terme, Lacco Ameno und Forio vorgesehen sind, bis zum 31. Dezember 2026 verlängert und werden im regulären Abrechnungszyklus gewährt.
Diese Vergünstigungen werden wie folgt gewährt:
- für als unbewohnbar/unnutzbar eingestufte Anschlüsse und Lieferungen, deren erfasster Verbrauch im Jahr 2025 gleich null war;
- für als unbewohnbar/unnutzbar eingestufte Anschlüsse und Lieferungen, deren erfasster Verbrauch im Jahr 2025 über null lag, sofern der Betreiber bis zum 31. März 2026 einen entsprechenden Antrag auf Gewährung der Vergünstigungen erhält.
- eine Ersatzerklärung im Wege einer Notariatsakte (dichiarazione sostitutiva di atto notorio) über das Fortbestehen der Unbewohnbarkeit der Immobilieneinheit, die bereits bis zum 30. April 2021 den örtlich zuständigen Ämtern der Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate) und des INPS gemeldet wurde;
- die Identifikationsdaten des Vertrages, einschließlich der Art der Strom- und/oder Erdgasversorgung der betroffenen Immobilieneinheit
ERDBEBEN IN MITTELITALIEN VOM 24. AUGUST 2016, 26. OKTOBER 2016 UND 18. JANUAR 2017
Der Beschluss 3/2026/R/com sieht vor, dass für Inhaber von Anschlüssen und Lieferungen in den Gemeinden, die in den Anhängen des Gesetzesdekrets Nr. 189/2016 aufgeführt sind, die Tarifvergünstigungen gemäß dem Beschluss 252/2017/R/com und nachfolgenden Änderungen bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden.
Demnach werden folgende Posten nicht in Rechnung gestellt: die Tarifkomponenten zur Deckung der Netzwerkkosten; die Tarifkomponenten in Bezug auf die allgemeinen Systemgebühren; weitere von den Regulierungsbehörden vorgesehene Komponenten; die Entgelte für Neuanschlüsse
Deaktivierungen, Reaktivierungen und Umschreibungen (Volturen) der Anschlüsse.
Diese Vergünstigungen werden wie folgt gewährt:
- für Anschlüsse und Versorgungen in den roten Zonen Mittelitaliens, sofern sie zum Zeitpunkt der Erdbeben aktiv waren und ihr im Jahr 2025 ermittelter Verbrauch bei null liegt;
- für Anschlüsse in den roten Zonen Mittelitaliens, sofern sie zum Zeitpunkt der Erdbeben aktiv waren, die im Jahr 2025 einen Verbrauch größer als null verzeichnet haben und die bis zum 31. März 2026 einen entsprechenden Antrag beim Betreiber einreichen. Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- Eine eidesstattliche Erklärung über den fortbestehenden Zustand der Unbewohnbarkeit der Immobilieneinheit, festgestellt durch eine zwischen dem 24. August 2016 und dem 25. Juli 2018 erlassene Bürgermeisterverordnung;
- Identifikationsmerkmale des Strom- und/oder Gasliefervertrags.
WER FÄLLT UNTER DIE VERGÜNSTIGUNGEN?
- Kunden, die Inhaber von Anschlüssen in den Gemeinden sind, die in den Anhängen des Gesetzesdekrets Nr. 189/2016 aufgeführt sind;
- Kunden, die aufgrund der Unbewohnbarkeit ihrer Immobilie neue Anschlüsse aktiviert haben, sofern sie eine Eigenerklärung (autocertificazione), die FAST- oder AEDES-Dokumentation sowie eine Kopie des Personalausweises einreichen;
- Kunden gemäß Art. 2.1 Buchstaben e), f), g) und h) des Beschlusses 252/2017/R/com, die bis zum 31. Dezember 2020 einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
Darüber hinaus bleiben die Vergünstigungen für Notunterkünfte (SAE und MAPRE) bis zum Abschluss des Wiederaufbaus oder bis zum Antrag auf Deaktivierung oder Umschreibung (Voltura) des Anschlusses bestehen.
Empfänger von Beihilfen für die selbstständige Unterbringung (contributi per l’autonoma sistemazione), die als neue Inhaber die Verträge von Anschlüssen übernehmen, müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Einzug in die Notunterkunft einen entsprechenden Antrag an die Anbieter und Betreiber des integrierten Informationssystems (SII) übermitteln. Dabei ist die Zuweisung der Immobilie durch die Gemeinde oder eine andere öffentliche Einrichtung infolge der ab dem 24. August 2016 aufgetretenen Erdbeben mittels Eigenerklärung zu bescheinigen.