SOZIALBONUS FÜR DIE STROM- UND GASVERSORGUNG
Die Sozialboni für Strom (aufgrund wirtschaftlicher Härte), für Gas (aufgrund wirtschaftlicher Härte) und für Strom (aufgrund gesundheitlicher Härte/physischer Beeinträchtigung) sind eine durch die nationale Gesetzgebung eingeführte und durch Bestimmungen der Behörde ARERA umgesetzte Maßnahme. Sie dient dazu, die Ausgaben für die Strom- und Erdgasversorgung von Haushalten in wirtschaftlich oder gesundheitlich schwierigen Situationen zu senken.
Der Bonusbetrag wird direkt von der Stromrechnung abgezogen und auf die Rechnungen über einen Zeitraum von 12 Monaten aufgeteilt.Jede Rechnung weist einen Teilbetrag des Bonus aus, der auf der Grundlage des jeweiligen Abrechnungszeitraums berechnet wird. Der Betrag ist unter der Position „Bonus sociale“ (Sozialbonus) aufgeführt.
SOZIALBONUS BEI WIRTSCHAFTLICHER HÄRTE
Der Sozialbonus für wirtschaftliche Notlagen ist ein Preisnachlass, der automatisch auf die Strom- und Gasrechnungen von Haushalten mit einem ISEE-Wert unterhalb des Grenzwertes angewendet wird.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 hat der ARERA-Beschluss 2/2026/R/com vom 20. Januar 2026 die ISEE-Schwellenwerte für den Zugang zu den Sozialboni für Strom, Gas, Wasser und Abfall aktualisiert.
Um den Bonus für wirtschaftliche Notlagen zu erhalten, muss ein Mitglied des ISEE-Haushalts Vertragsinhaber einer aktiven Strom- oder Gasversorgung sein.
Auch vorübergehend wegen Zahlungsverzugs gesperrte Anschlüsse gelten als aktiv.
Der Vertrag muss einen Tarif für die häusliche Nutzung aufweisen, d. h. er muss Räumlichkeiten versorgen, die als Wohnraum für eine Familie dienen.
Darüber hinaus muss der Haushalt einer der folgenden Kategorien angehören:
- Haushalte mit einem ISEE-Wert von höchstens 9.796 Euro bei Familien mit maximal 3 zu Lasten lebenden Kindern;ISEE non superiore a 9.796 europer famiglie con massimo 3 figli a carico;
- Haushalte mit mindestens 4 zu Lasten lebenden Kindern (kinderreiche Familien) und einem ISEE-Wert von höchstens 20.000 Euro.
Jeder Haushalt hat für das jeweilige Bezugsjahr Anspruch auf nur einen Bonus wegen wirtschaftlicher Härte pro Versorgungsart (Strom und Gas).
Der erste Schritt zum Erhalt des Bonus ist die Einreichung der Einheitlichen Ersatzerklärung (DSU – Dichiarazione Sostitutiva Unica) bei einer Steuerbeistandsstelle (CAF) oder beim INPS, um die ISEE-Bescheinigung zu erhalten.
Liegt der ISEE-Wert unter der gesetzlich vorgeschriebenen Schwelle und erfüllen die Anschlüsse des Haushalts die vom Integrierten Informationssystem (SII) geprüften Zulassungskriterien, wird der Bonus für 12 Monate gewährt
Das SII ist die zentrale Datenbank, die alle Informationen zu den Strom- und Gasanschlüssen sowie die Daten der Vertragsinhaber (wie z. B. die Steuernummer) enthält.
Der Haushalt muss jedes Jahr eine neue DSU einreichen, um den Bonus für die darauffolgenden 12 Monate erneut zu erhalten.
Jeder Haushalt hat bei Erfüllung der Zulassungskriterien Anspruch auf einen Sozialbonus wegen wirtschaftlicher Härte für den Stromanschluss und auf einen für den Gasanschluss.
Der Bonus wegen wirtschaftlicher Härte wird für die Anschlüsse im Bezugsjahr der ISEE-Bescheinigung für eine Dauer von 12 Monaten anerkannt.
Jedes Jahr wird der Haushalt bei Vorliegen einer ISEE-Bescheinigung unterhalb der Grenzschwelle automatisch in das Zuweisungsverfahren aufgenommen. Der Haushalt kann zusätzlich Anspruch auf den Strom-Sozialbonus wegen gesundheitlicher Härte (physische Beeinträchtigung) haben, wenn im selben Haushalt eine schwerstkranke Person lebt, die auf den Betrieb lebenserhaltender elektromedizinischer Geräte angewiesen ist.
STROMBONUS FÜR KÖRPERLICHE BEEINTRÄCHTIGUNGEN (KRANKHEITEN)
Der Strombonus für körperliche Beeinträchtigungen ist eine Maßnahme zur Senkung der Stromausgaben von Haushalten, in denen ein Mitglied unter körperlichen Einschränkungen leidet. Er wurde durch die nationale Gesetzgebung eingeführt und anschließend durch Regulierungsmaßnahmen der Behörde umgesetzt.
Den Bonus können alle Haushaltskunden erhalten, die an einer schweren Krankheit leiden, oder Haushaltskunden mit Stromanschluss, bei denen eine Person lebt, die an einer schweren Krankheit leidet und den Einsatz lebenserhaltender elektromedizinischer Geräte benötigt.
Die lebensrettenden elektromedizinischen Geräte, die Anspruch auf den Bonus geben, wurden im Dekret des Gesundheitsministeriums vom 13. Januar 2011 festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie auf der den Sozialboni gewidmeten Seite der ARERA-Website: https://www.arera.it/consumatori/bonus-sociale