DAS EU-ETS-SYSTEM (EUROPEAN EMISSION TRADING SCHEME / EU-EMISSIONSANDEL)
EINFÜHRUNG IN DAS EU ETS INTRODUZIONE ALL’EU ETS
Das EU ETS (European Emission Trading Scheme), das bereits in Sektoren wie der Schwerindustrie, der Luftfahrt und dem Seeverkehr angewendet wird, ist eines der wichtigsten Instrumente der Europäischen Union zur Bekämpfung des Klimawandels.
Dieses System schafft Anreize zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, insbesondere CO₂, indem es die Einführung effizienterer Technologien und die Nutzung nachhaltiger Brennstoffe fördert.
ANWENDUNGSBEREICH
Im Zuge der Überarbeitung der ETS-Richtlinie wurde ein umfassenderes Emissionshandelssystem namens ETS 2 definiert. Es handelt sich um ein vom aktuellen EU ETS getrenntes System, das zur Verwaltung der CO₂-Emissionen aus folgenden Bereichen dient: Gebäuden; dem Straßenverkehr; weiteren Sektoren, die hauptsächlich aus kleinen und mittleren Unternehmen bestehen, die vom derzeitigen europäischen ETS nicht erfasst werden.
Das EU-ETS-2-System wurde insbesondere durch Art. 42-ter des Gesetzesdekrets (D.Lgs.) Nr. 47/2020 in der Fassung des Gesetzesdekrets Nr. 147 vom 10. September 2024 (veröffentlicht im italienischen Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 241 vom 14. Oktober 2024) für die im Anhang I-bis des Gesetzesdekrets Nr. 47/2020 aufgeführten Bereiche eingeführt.
Das ETS-2-System wird ab 2027 voll funktionsfähig sein.
Der erste konkrete Schritt erfolgt jedoch bereits ab 2025 mit den verpflichtenden Maßnahmen zur Überwachung und Berichterstattung von Emissionen.
Das ETS-2-System verpflichtet CO₂-Emittenten in den betroffenen Sektoren, ihre Emissionen durch den Kauf von Emissionszertifikaten auszugleichen.
Ab 2028 wird die Pflicht eingeführt, für jede erzeugte Tonne CO₂ die Kosten für ein entsprechendes Emissionszertifikat zu tragen.
Bereits im Jahr 2025 beginnt eine vorbereitende Phase zur Emissionsüberwachung.
Während dieser Phase müssen die regulierten Akteure – darunter Unternehmen wie Deloa Energy – die CO₂-Emissionen auf der Grundlage des von den Endkunden in den betroffenen Sektoren verbrauchten Gasvolumens quantifizieren und an die Europäische Kommission melden. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Europäischen Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066.
Für weitere Informationen können die offiziellen Quellen konsultiert werden:
Umweltministerium (MASE) – ETS2
Europäische Kommission – ETS2
VERPFLICHTUNGEN FÜR DIE IM ETS 2 REGULIERTEN UNTERNEHMEN
Die in das ETS 2 einbezogenen Stellen müssen spezifische regulatorische Verpflichtungen einhalten.
- Emissionsgenehmigung
Ab dem 1. Januar 2025 ist eine Genehmigung erforderlich, um die regulierten Tätigkeiten auszuüben und die Einhaltung der Vorschriften für den Handel mit Emissionszertifikaten zu gewährleisten.
- Meldung der Emissionen
Ab 2025 muss der Europäischen Kommission jedes Jahr bis zum 30. April ein Bericht über die Emissionen des Vorjahres vorgelegt werden, gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung 2018/2066.